♦ Kranken- und Altenpflege

Die Alten- und Krankenpflege untergliedert sich in

      1. Behandlungspflege nach SGB V

Behandlungspflegerische Leistungen werden vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse finanziert.
Darunter fallen z.B.               

  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Wundverbände              

Behandlungspflege wird ausschließlich durch qualifizierte Pflegekräfte durchgeführt.

      2. Grundpflege nach SGB XI

Grundpflegerische Leistungen umfassen den Bereich der Körperpflege, Ernährung, Bewegung und Ausscheidung z.B.

  • Körperpflege /duschen
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Mobilisation und Lagerung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme / Sondennahrung verabreichen
  • auch bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen

Auf Antrag erhalten Menschen, die dauerhaft auf Pflege angewiesen sind, Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) überprüft die Pflegebedürftigkeit und nimmt eine Einstufung in eine der 
fünf Pflegegrade vor.
Damit erhält der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Geld- oder Sachleistungen durch die Pflegekasse.
Diese Sachleistungen können sowohl für den Bereich der Pflege wie auch für die hauswirtschaftliche Versorgung abgerufen werden.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können wir Ihnen selbstverständlich auch sämtliche Hilfe auf eigene Rechnung anbieten.